LEISTUNGEN

Margit's Pflegedienst

Das Spektrum unserer Pflegedienstleistungen

Qualifizierte Grundkrankenpflege von Hilfsbedürftigen aller Altersstufen und Pflegegrade

  • Hilfe bei den körperbezogenen Pflegemaßnahmen
  • Betten und Lagern
  • Nahrungsaufnahme
  • Mobilisierung (aktivierende Pflege)
  • Durchführung von Prophylaxen
  • Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt zur weiteren Genesung

Medizinische Behandlungspflege laut ärztlicher Anordnung

  • Wundversorgung (Verbandswechsel)
  • Injektionen (Insulin, Vitamin-B12-Injektionen, etc.)
  • Medikamentengabe
  • Katheterpflege
  • Stomaversorgung
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle

Hauswirtschaftsdienste

  • Apothekengänge
  • Essen auf Rädern
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Einkaufsdienste
  • Terminabsprachen (Friseur, Arzt, Fußpflege, etc.)
  • Hauswirtschaftliches Reinigen der Wohnung

Zusätzliche Betreuungsleistungen

  • Betreuungsleistungen bei Demenzerkrankten
  • Verhinderungspflege bei Urlaub oder Verhinderung pflegender Angehöriger
  • Beratungsgespräche nach §37.3 SGB XI (Unterstützung bei Antragstellung)
  • Organisation und Vermittlung von Hilfsmitteln (Toilettenstuhl, Bett, etc.)
  • Ambulante Hospizarbeit und fürsorgende Betreuung Sterbender

Gesetzliche Grundlagen

Seit 2017 wird Pflegebe­dürftigkeit in 5 Pflegegrade eingeteilt. Die Pflegegrade lösen die bis Ende 2016 gültigen Pflegestufen ab. Um einen Pflege­grad zu ermitteln, be­werten Gutachter durch den MDK inwie­weit die Selbständigkeit beein­trächtigt ist. Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems, dieses ermittelt anhand der erreichten Punkte den Pflegegrad bzw. die Schwere der Pflegebe­dürftigkeit.

Pflegegrad 1

  • Gesamtpunkte: 12,5 bis unter 27,5
  • Leistungen der Pflegeversicherung: kein Pflegegeld
  • geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Sachleistungsbetrag: 125€

Pflegegrad 2

  • Gesamtpunkte: 27 bis unter 47,5
  • Pflegegeld: 316€
  • Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Sachleistungsbetrag : 689€

Pflegegrad 3

  • Gesamtpunkte: 47,5 bis unter 70
  • Pflegegeld: 545€
  • Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Sachleistungsbetrag: 1298€

Pflegegrad 4

  • Gesamtpunkte: 70 bis unter 90
  • Pflegegeld: 728€
  • schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Sachleistungsbetrag: 1612€

Pflegegrad 5

  • Gesamtpunkte: 90 bis unter 100
  • Pflegegeld: 901€
  • schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderer Anforderung an die pflegerische Versorgung
  • Sachleistungsbetrag: 1995€
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